Prüfung Ortsveränderlicher Geräte Berlin

Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte sollte vielen Unternehmern ebenso vertraut sein als auch das Bezahlen der Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge.

Die Prüfung erfolgt aufgrund einer Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Prüfung Ortsveränderlicher Geräte Berlin

Prüfung Ortsveränderlicher Geräte Berlin

Um die Kosten, die im Rahmen von Arbeitsunfällen entstehen können möglichst niedrig zu halten, ist es erforderlich von den Arbeitgebern eine aktive Mithilfe zu fordern.

Mit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte durch die DGUV Verordnung 3 ist es möglich vermeidbare Risiken einzugrenzen und an dieser Stelle die Basis zu bilden für ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig sich nicht nur eigenständig zu informieren, sondern der Verpflichtung ebenso unaufgefordert nachzukommen.

Was sind ortsveränderliche Geräte?

Der Begriff ortsveränderliche Geräte ist im Alltag oft etwas missverständlich, da natürlich auch größere Maschinen in Produktionshallen theoretisch bei einem Umzug beweglich sind. Gemeint sind jedoch hiermit Geräte, die sich unkompliziert bei den Prüfungen bewegen lassen, um aus mehreren Perspektiven unter die Lupe genommen zu werden.

Die Größe und das Gewicht spielen für diese Kategorie eine untergeordnete Rolle. So können auch Generatoren oder Kopierer mit einem hohen Gewicht aufgrund von Rollen zu den ortsveränderlichen Geräten gehören. Ebenso unerheblich ist die Tatsache, ob es sich um Geräte mit Netzbetrieb oder Akkus handelt.

Bei letzteren vermuten viele Arbeitgeber kein großes Gefahrenpotenzial. In Wahrheit haben die Schlagzeilen über in Brand geratene Handyakkus bereits unter Beweis gestellt, dass auch bei akkubetriebenen Geräten eine regelmäßige Begutachtung durchaus erforderlich ist.

Müssen Ersatzgeräte geprüft werden?

Bei den Prüfungen kann es mitunter zu ungläubigen Blicken kommen, wenn die Prüfer auch die Geräte aus den Lagerräumen begutachten möchten. Dies reicht von Ersatzcomputern über Kabeltrommeln bis zur Weihnachtsbeleuchtung.

Da diese Geräte theoretisch jederzeit zum Einsatz kommen könnten ist es wichtig diese Prüfungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen. So ist es zum Beispiel bei der Lagerung in Kellerräumen durchaus nicht unüblich, dass sich Nager an den Stromkabeln zu schaffen machen auf der Suche nach einem Platz zum Überwintern.

Der Sicherheit halber sollten auch Ersatzakkus in regelmäßigen Abständen überprüft sein, um bei der Verwendung keine böse Überraschung zu erleben und vielleicht ein täglich benötigtes Werkzeug zu beschädigen.

Wer ist berechtigt die Prüfungen durchzuführen?

Die Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Nur Personen, welche diese strengen Auflagen erfüllen, sind in der Lage eine DGUV V3 Prüfung zu leiten.

Wie auch bei allen anderen Belangen sind auch hier wieder die Arbeitgeber gefragt. Diese müssen sich davon überzeugen, dass die beauftragten Prüfer wirklich über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.

Unersetzlich ist dies auch für Mitarbeiter, welche diese Aufgabe übertragen bekommen. Nur weil ein Angestellter über die Fähigkeit verfügt eine Lampe zu montieren oder eine Steckdose auszuwechseln, ersetzt dies keine Ausbildung zum Elektriker. Fällt die fehlende Qualifikation auf, können die Prüfungsergebnisse nicht anerkannt werden.

Wie werden die Prüfergebnisse schriftlich festgehalten?

Die Prüfer halten aller gewonnenen Messergebnisse sowie die gemachten Beobachtungen in einem Prüfprotokoll fest. Dieses wird nach Abschluss der gesamten Prüfung natürlich auch dem Auftraggeber zugänglich gemacht.

Auf dieser Grundlage sehen die Verantwortlichen sofort bei welchen ortsveränderlichen Geräten akuter Handlungsbedarf für Reparaturen oder auch den Austausch besteht. Die Protokolle sollten über einen längeren Zeitraum archiviert werden.

Das stellt sicher, dass sich alle Prüfungen zu einem Gerät einwandfrei dokumentieren lassen. Bei Fragen zur Sicherheit oder auch einem unvorhergesehenen Arbeitsunfall ist es leicht zu beweisen, dass zuvor noch keine Probleme mit dem Gerät vorhanden waren.

Gilt die Prüfpflicht auch für gemietete Geräte?

Im Falle von gemieteten oder geleasten Geräten ist es sehr wichtig auf das Kleingedruckte in den Verträgen zu achten. Hier sollten sich alle Details zu den jeweiligen Bedingungen finden.

Grundsätzlich sind die Eigentümer für die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen der ortsveränderlichen Geräte zuständig. Einige Vermieter geben diese Verantwortung jedoch gerne an die Mieter weiter.

Hierbei sollte sich jeder Mieter zuvor vergewissern, welche Pflichten übernommen werden und ob sich dieser zusätzliche Aufwand auch in der monatlichen Miete widerspiegelt.

Sind Mitarbeiter für die Prüfung mitgebrachter Geräte selbst verantwortlich?

Ein weiteres Thema, welche viele Arbeitgeber rund um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte beschäftigt sind von den Mitarbeitern mitgebrachte Geräte.

Hat der Arbeitgeber diese am Arbeitsplatz gestattet müssen Mikrowellen, Teekocher oder Radios ebenfalls der DGUV V3 Prüfung unterzogen werden.

Die Kosten hierfür dürfen dem betreffenden Mitarbeiter auch nicht einfach in Rechnung gestellt werden. Einige Unternehmen kaufen deshalb diese Geräte entweder selbst oder erlassen Regeln, dass Elektrogeräte nur mit der entsprechenden Erlaubnis mitgebracht werden dürfen.

Das gibt den Vorgesetzten die Möglichkeit sich ein Bild des Zustands der Geräte zu machen und somit sicher zu sein, dass keine erhöhten Sicherheitsrisiken bestehen.

In unserer unverbindlichen Beratung nehmen wir uns gerne Zeit für Sie

Rund um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte können sich viele Fragen ergeben. Noch bevor Sie sich dafür entscheiden uns mit der DGUV V3 Prüfung zu beauftragen, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Beratung an. Diese können Sie per Telefon oder auch mit dem Schreiben einer E-Mail in Anspruch nehmen.

Wir beantworten diese Fragen gerne für Sie und stellen mit unserem Fachwissen sicher, dass Sie ein besseres Verständnis für die Prüfung entwickeln und die Verpflichtung, die sich dahinter verbirgt mit dem erforderlichen Ernst betrachten.